Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte
Kaminkehrerbetrieb Beer-Schauss
Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit
Diese sind in der 1. BImSchV § 3 geregelt, danach dürfen nur folgende Brennstoffe verheizt werden:
Die Gasgerätekontrolle der Kaminkehrer steht gelegentlich in der
Diskussion. Ein Vergleich mit anderen Ländern belegt die Notwendigkeit,
Gasfeuerstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
Tipps zum Heizen und Energiesparen. So sparen Sie und schonen gleichzeitig die Umwelt.
Bitte beachten Sie:
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Markus Beer-Schauss
Kaminkehrermeister Energieberater (Hwk)
Leiblachweg 4
88138 Hergensweiler
Tel.: 08388-920954
Fax.: 08388-920955
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Innung Schwaben